|
|
SteuertippsUmzugskosten steuerlich absetzbar Es besteht die Möglichkeit Umzugskosten auch bei einem privat veranlassten Umzug steuerlich geltend zu machen.
Die steuerliche Berücksichtigung war bisher nur als Werbungskosten bei Umzügen möglich, die beruflich bedingt waren. In Einzelfällen können Umzüge auch als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Eine steuerliche Berücksichtigung aus privaten Gründen war bisher jedoch ausgeschlossen. Die neue Möglichkeit ergibt sich aus der Begründung des Gesetzespaketes, in der aufgeführt ist, dass zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, die gemäß dem neu gefassten § 35 a des Einkommensteuergesetz abzugsfähig sind, auch von Umzugsspeditionen durchgeführte Umzüge für Privatpersonen gehören. Die Aufwendungen für Verpackungsmaterial oder Maschinennutzung sind von dieser Möglichkeit jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2006. Bedingung für die steuerliche Abzugsfähigkeit ist die Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung, ein Nachweis der Zahlung auf das Konto der Umzugsspedition sowie keine anderweitige Kostenübernahme durch Arbeitgeber, Behörden oder ähnliches. |
|
||||||
|
Copyright © 1983-2012 Geuer International GmbH Alle Rechte vorbehalten |