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Steuertipps


Umzugskosten steuerlich absetzbar

Es besteht die Möglichkeit Umzugskosten auch bei einem privat veranlassten Umzug steuerlich geltend zu machen.

MünzenMit der Veröffentlichung des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung sind Umzüge von Privatpersonen den haushaltsnahen Dienstleistungen zugeordnet worden. Haushaltsnahe Dienstleistungen können bis zu einer Summe von € 3.000,00 mit 20 Prozent der Rechnungssumme steuerlich berücksichtigt werden. Der entsprechende Betrag, bis zu € 600,00, wird unmittelbar von der Steuerschuld abgezogen. Bei einem Umzug für € 3.000,00 können somit also € 600,00 von der persönlichen Einkommensteuer des Umziehenden abgezogen werden. Diese Regelung bezieht sich jedoch nur auf die eigentlichen Arbeitskosten.

Die steuerliche Berücksichtigung war bisher nur als Werbungskosten bei Umzügen möglich, die beruflich bedingt waren. In Einzelfällen können Umzüge auch als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Eine steuerliche Berücksichtigung aus privaten Gründen war bisher jedoch ausgeschlossen.

Die neue Möglichkeit ergibt sich aus der Begründung des Gesetzespaketes, in der aufgeführt ist, dass zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, die gemäß dem neu gefassten § 35 a des Einkommensteuergesetz abzugsfähig sind, auch von Umzugsspeditionen durchgeführte Umzüge für Privatpersonen gehören.

Die Aufwendungen für Verpackungsmaterial oder Maschinennutzung sind von dieser Möglichkeit jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2006. Bedingung für die steuerliche Abzugsfähigkeit ist die Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung, ein Nachweis der Zahlung auf das Konto der Umzugsspedition sowie keine anderweitige Kostenübernahme durch Arbeitgeber, Behörden oder ähnliches.

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